Einmischen und Mitglied werden: Für Solidarität und soziale Gerechtigkeit. Klare Kante gegen Sexismus, Rassismus und Rechtsextremismus, gegen Waffenexporte und Kriegseinsätze der Bundeswehr. Für mehr Demokratie und eine gerechte Verteilung des Reichtums.
Wie kann ich online eintreten?
Du kannst direkt das Online-Eintrittsformular beim Bundesverband unserer Partei ausfüllen.
Achtung: Wenn du in Belgien oder den Niederlanden wohnst, beachte bitte die unten stehenden Hinweise.
Ich möchte meine Daten lieber nicht online übertragen.
Klar, Daten zur Parteimitgliedschaft sind eine besonders sensible Information.
Lade dir einfach das PDF-Eintrittsformular als Datei herunter, drucke es aus und gib es beim Kreisverband ab oder sende es uns per Post.
Das Formular kannst du (abhängig von deinem PDF-Anzeigeprogramm) wahrscheinlich direkt am Bildschirm ausfüllen, dann musst du es nur noch ausdrucken, unterschreiben und einsenden an:
DIE LINKE Aachen
Augustastraße 69
52070 Aachen
Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich in Belgien oder den Niederlanden wohne?
Ja, die Mitgliedschaft in der deutschen Partei DIE LINKE ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden.
Wichtig: Wer einen Wohnsitz im Ausland hat und Mitglied werden möchte, muss unbedingt angeben, welchem grenznahen Kreisverband in Deutschland er oder sie angehören möchte, sonst wird man dem Kreisverband Berlin zugeordnet.
Deshalb am besten das PDF-Eintrittsformular herunterladen, ausfüllen und beim Kreisverband Aachen abgeben oder es einsenden an:
DIE LINKE Aachen
Augustastr. 69
52070 Aachen
Deutschland
Ich wohne in Deutschland, aber außerhalb der Städteregion Aachen…
Beim Eintritt in die Partei gilt zunächst das Wohnortprinzip, das heißt man tritt in den Kreisverband am Erstwohnsitz ein. Es ist jedoch möglich, in begründeten Fällen später den Kreisverband zu wechseln.
Wer also außerhalb der Städteregion mit Erstwohnsitz gemeldet ist, aber aus guten Gründen bei uns im Kreisverband Mitglied werden möchte, muss erst an seinem Wohnort in die Partei eintreten und kann dann die Zuordnung zu unserem Kreisverband beantragen. (Ausnahme: Wohnsitz im Ausland)
Was ist das Mindestalter für den Eintritt in eine Partei?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie alt man sein darf, wenn man in eine Partei eintreten möchte. Allerdings können jüngere Minderjährige keine Verträge eigenständig abschließen, die sie zu regelmäßigen Zahlungen verpflichten.
Die Satzung der Partei DIE LINKE legt fest, dass man mindestens 14 Jahre alt sein muss, wenn man Mitglied werden möchte.
§ 2 (1) der Bundessatzung
Wer jünger ist, kann sich aber als Gastmitglied der Partei registrieren lassen, denn Gastmitglieder müssen keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen und es gibt auch kein Mindestalter dafür.
Siehe dazu § 5 der Bundessatzung.
Welche Rolle spielt meine Staatsangehörigkeit?
Keine. Für die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE ist es völlig egal, welchen Pass oder Personalausweis du hast.
(Nur wenn man für bestimmte Parlamente, Stadträte usw. kandidieren oder die Kandidaturen Anderer mitbestimmen möchte, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für das Wahlrecht.)
Kann ich gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei sein?
Nein. Die Bundessatzung der Partei DIE LINKE legt fest, dass man nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes sein darf, wenn man in DIE LINKE eintritt. Außerdem dürfen Mitglieder der Partei nicht bei Wahlen für konkurrierende andere Parteien oder Listen antreten.
§ 2, Absatz 1 und § 4, Absatz 2 (d) der Bundessatzung
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
»Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Bundessatzung, der Landessatzung, der Kreissatzung und der beschlossenen Geschäftsordnungen
- an der Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken, sich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
- an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
- an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
- Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
- sich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
- an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämter mitzuwirken und sich selbst zu bewerben.«
§ 4 (1) der Bundessatzung
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
»Jedes Mitglied hat die Pflicht,
- die Grundsätze des Programms der Partei zu vertreten, die Satzung einzuhalten und andere Mitglieder und deren Rechte zu achten,
- die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane zu respektieren,
- regelmäßig den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag im zuständigen Landesverband zu bezahlen,
- bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei anzutreten.«
§ 4 (2) der Bundessatzung
Wann tritt meine Mitgliedschaft inkraft?
»Die Mitgliedschaft wird sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam, sofern die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft durch den Kreisvorstand oder einen übergeordneten Vorstand vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die/der Eintrittswillige die Rechte eines Gastmitgliedes.«
§ 2, Absatz 2 der Bundessatzung
Welche Möglichkeiten habe ich als Gastmitglied?
Über die Rechte von Gastmitgliedern auf Mitgliederversammlungen entscheidet die jeweilige Versammlung. Sie kann zum Beispiel Gastmitgliedern das Recht verleihen, auf der Versammlung mitzudiskutieren und über einfache Anträge mit abzustimmen.
Bei Angelegenheiten zu Satzung und Finanzen der Partei, bei parteiinternen Wahlen und Mitgliederentscheiden dürfen Gastmitlieder allerdings grundsätzlich nicht mitentscheiden.
Ausführlicher dazu § 5, Absätze 1-3 der Bundessatzung
Wie kann ich meine Mitgliedschaft wieder beenden?
Gerade jetzt in dieser Umbruchzeit und angesichts der großen politischen Herausforderungen braucht unsere Partei ihre Mitglieder. Wenn du nur aus finanzieller Not deine Mitgliedschaft beenden möchtest, würde es Dir vielleicht helfen, einfach deinen Mitgliedsbeitrag erstmal zu senken oder zeitweise auszusetzen. Kein Mitglied soll aus finanziellen Gründen austreten müssen! Deshalb möchten wir Mitglieder, deren finanzielle Situation sich jetzt verschlechtert, ermuntern, Mitglied in der Partei DIE LINKE zu bleiben. Es gibt Alternativen zu einem Austritt!
Zur Fairness gehört aber auch, dass wir es nicht komplizierter machen als nötig, wie man die Mitgliedschaft beendet. Dazu heißt es in der Satzung unserer Partei: »Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesvorstand oder dem Parteivorstand zu erklären; die telekommunikative Übermittlung der Austrittserklärung ist zulässig.«
§ 3 (2) Bundessatzung